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Die Haushaltskasse mit einem Kleingewerbe aufbessern

Die Lebenshaltungskosten steigen ständig. Mittlerweile ist es für viele Familien schwierig, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, geschweige denn Extrawünsche zu finanzieren. Ein Kleingewerbe kann hier die perfekte Lösung sein, da es sich flexibel neben der Haupterwerbstätigkeit ausüben lässt und zusätzliche Einnahmen generieren kann. Wer handwerklich begabt ist, kann zum Beispiel selbst hergestellten Schmuck, Bekleidung und Ähnliches auf Amazon verkaufen und damit etwas verdienen. Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten es für ein Kleingewerbe gibt und was zu beachten ist.

Ideen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit

Wer viel und gern auf Social Media unterwegs ist, ein Händchen für ansprechende Fotos hat und immer über die neuesten Trends Bescheid weiß, kann sich über verschiedene Kanäle eine Medienpräsenz aufbauen. Je mehr Nutzer aufmerksam werden und den Inhalten folgen, desto stärker wächst die Relevanz und desto eher fragen Unternehmen nach einer bezahlten Kooperation. Das kann eine Produktplatzierung, ein Link zu einem anderen Blog oder die Integration von Werbung sein. Diese Option eignet sich für alle, die zu Beginn wenig Kapital investieren und aus ihrem Hobby einen Nebenverdienst machen wollen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eigenhändig angefertigte Produkte zu verkaufen. Dafür eignet sich beispielsweise hochwertige Naturkosmetik, die sich von herkömmlicher Körperpflege durch besonders verträgliche und umweltschonende Inhaltsstoffe auszeichnet. Auch handgemachte Ketten, Armbänder und Ohrringe können guten Absatz finden und lassen sich mit wenig Aufwand auf Amazon verkaufen. Der Vorteil besteht für Kleingewerbetreibende darin, dass sie sich keine eigene Verkaufsplattform aufbauen müssen, sondern die Logistik auslagern und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Meldeflicht und Krankenversicherung

Abhängig beschäftigte Personen müssen vor Aufnahme ihrer nebenberuflichen Tätigkeit ihren Arbeitgeber informieren und seine Erlaubnis einholen. Ist das geschafft, steht im nächsten Schritt die Gewerbeanmeldung an. Diese kann mittlerweile bequem über das Internet erledigt werden. Zuständig sind die Gemeinden oder Ordnungsämter, die die Formulare als Online-Version bereitstellen und lediglich einige wichtige Eckdaten abfragen. Dazu gehören die konkreten Tätigkeiten, die der Gewerbetreibende ausüben wird, die Anschrift der Betriebsstätte und die erwarteten Einnahmen.

Für Arbeitnehmer, die trotz ihres Kleingewerbes hauptberuflich angestellt bleiben und gesetzlich pflichtversichert sind, ändert sich im Hinblick auf Kranken- und Rentenversicherung nichts. Die Nebeneinkünfte wirken sich auch nicht auf die Beitragshöhe aus, da diese sich nach dem Arbeitslohn aus der abhängigen Beschäftigung berechnen. Wenn eine beitragsfreie Versicherung über ein Familienmitglied besteht, darf das Kleingewerbe monatlich nicht mehr als 395 Euro abwerfen. Andernfalls werden Beiträge erhoben und die Möglichkeit zur Familienversicherung erlischt.